Gewässerordnung Angelsee Oker
Es ist Verboten im Dunkeln mit Lampen und Keschern um den See zu laufen und auf diese Weise Fische zu fangen.
Der Aufenthalt auf dem Grundstück sowie das Angeln erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Angler haftet für seine eigenen Schäden oder die von Ihm verursachten Schäden an Personen oder Sachen.
- vor 3:00 morgens ist der Aufenthalt auf dem Gelände ohne Nachtangelkarte nicht erlaubt, wer früher kommt, muss die Gebühr fürs Nachtangeln bezahlen
- Tagesangler dürfen nicht vor 5 Uhr anfangen zu Angeln
- ab 20:00, im Winter bei einsetzender Dunkelheit, hat jeder Angler ohne Nachtangelkarte das Gelände zu verlassen
- Nachtangeln nur mit gültiger Nachtangelkarte erlaubt! (Nachtangler müssen bis 18 Uhr an der Seehütte eine Nachtkarte bezahlen oder sich telefonisch melden, 05321/64081 oder 0162/3425907
- Setzkescher sind verboten!
NACHTS, Fische mit Lampen, Blenden und Keschern verboten!
- Jeder gefangene Fisch ist IMMER mit einem Kescher zu landen! (auch beim Spinnfischen , Blinkern) und waidgerecht zu töten!
- Das Ausnehmen der gefangenen Fische ist am Angelplatz verboten!
Ausnehmen an der Hütte, Eingeweide müssen mitgenommen werden.
- das Reissen von Fischen ist stengstens verboten!
- Setzkescher ist nicht erlaubt
- Das Angeln mit lebenden Fischen ist gesetzlich verboten!
- Erlaubte Köder sind Maden, Bienenmaden, Paste, Würmer und Kunstköder!
- Anfüttern nur mit Maden! Das Anfüttern mit Forelli, Frolic, Brot, Mais etc ist verboten!
- Bei mutwilliger Beschädigung der Fanggehege besteht eine Fangbegrenzung von 5 Forellen p.P.
- Kein offenes Feuer erlaubt! Grillen nur mit einem Gasgrill erlaubt!
- Der Aufbau von Zelten ist erlaubt.
- Die Gastkarte ist nicht übertragbar!
Das heisst die Karte ist nur auf die Person zugelassen die auf der Karte eingetragen ist
- für jeden Angler ist ein nummerierter Angeplatz vorgesehen.Bei Wechsel des Angelplatzes ist der alte Angelplatz restlos zu räumen.
- bei verlassen des Angelplatzes sind alle Ruten aus dem Wasser zu nehmen
- die Aufsicht von Kindern und Jugendlichen obliegt den Erziehungsberechtigten!
- pro Tagesangler dürfen nur 10 Weissfische entnommen werden.
Angler die vor 8:00 morgens ihren Angeplatz einnehmen, können Ihre Angelgebühr am Platz entrichten. Alle Angler die nach 8:00 eintreffen, müssen die Gebühr an der Hütte entrichten. Die Angelplätze sind sauber zu verlassen, für normalen Abfall stehen ausreichend Müllbehälter zur Verfügung.
Jede Person, die Müll jeglicher Art (auch Grünmüll) am See entsorgt, wird sofort angezeigt!
Bei Missachtung der Gewässerordnung oder den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt ein Platzverweis!
Das Schonmaß für Hecht, Zander und europäischen Wels beträgt 60cm. Hechte dürfen bis 1m und Welse bis 1,40m entnommen werden. Größere Fische müssen zurückgesetzt werden, damit der Bestand erhalten wird,Graskarpfen müssen grundsätzlich zurückgesetzt werden!
Barsche sind ganzjährig geschont!!
Sollten trotzdem die geschonten Fische entnommen/getötet werden, muss pro Kg Fischgewicht 100 Euro strafe gezahlt werden!
Durch Zahlung der Gebühr erkennt der Gastangler die Gewässerordnung an!!!!